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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.aktion-sonnenschein-ev.de/.

Der Verein Aktion Sonnenschein Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Um Farbkontraste, Zoomstufen, Schriftgrößen oder andere Darstellungsoptionen individuell anzupassen, klicken Sie bitte auf den grünen Button unten rechts, der durch ein Symbol mit einer Person in einem Kreis gekennzeichnet ist. Nach dem Anklicken öffnet sich am rechten Bildschirmrand ein Menü, über das Sie die genannten Einstellungen selbst vornehmen können.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

  • Keine vollständige Tastaturbedienung
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Kein Transkript für Audioinhalte
  • Zu geringer Farbkontrast
  • Veraltete Technologien oder nicht barrierefreie PDFs
  • Fehlende Möglichkeit zur Meldung von Barrierefreiheitsproblemen
  • Nutzung von Captchas ohne barrierefreie Alternative

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 07.09.2026 erstellt.

Die Website wurde unter anderem mithilfe eines Screenreaders getestet und auf potenzielle Barrieren überprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.09.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Thema Ihrer Anfrage

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Beantwortung meiner Anfrage Elektronisch erhoben und gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@aktion-sonnenschein-greifswald.de widerrufen.

*Pflichtfeld

Kontaktdaten

Aktion Sonnenschein
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Makarenkostraße 8
17491 Greifswald
info@aktion-sonnenschein-greifswald.de
aktion-sonnenschein-ev.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung. 
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de

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